Provisonsfrei – meistens selbstverständlich!
Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig – Artikel vom 16.06.2014
GESETZLICHE NEUERUNG:
Ab Juni 2015 gilt das sog. BESTELLERPRINZIP
Mietwohnungen sind ab 01.06.2015 generell für Mieter provisionfrei!!!

Wichtige Information für Wohnungssuchenden!
Nach Einführung des Bestellerprinzips sind Mietwohnungen generell provisionsfrei
Von uns kennen Sie provisionsfreie Mietwohnungen, das Bestellerprinzip war überfällig und ist zeitgemäß – durch die Gesetzesänderung sind jetzt sind auch alle anderen Makler gezwungen nachzuziehen!
Unsere Angebote finden Sie auf unserer Maklerhomepage www.wolter.de
Achtung: Das Bestellerprinzip gilt lediglich für Mietwohnungen! Bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien gilt immer noch der freie Markt, hier kann es andere Ausprägungen bei der Gestaltung der Provision geben – das nennt sich dann “Ortsüblichkeit” – die ortsübliche Provision kann regional unterschiedlich sein. Ihre IHK sollte hierzu Auskunt geben können!
Erstellt: 16.06.2014
Update am 15.05.2015
(c) 2014 www.braunschweig-makler.de
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