Ortsübliche Provisionen und ortsübliche Vergleichsmieten beim Makler in Braunschweig
Maklerblog von Jo. Wolter Immobilien, Braunschweig aus aktuellem Anlass ein kurzes Statement zur “Ortsüblichkeit” – am 27.11.2012
(a) ortsübliche Miete
Es ist so einfach, die Miete für eine Mietwohnung in Braunschweig zu ermitteln! In Braunschweig braucht der Vermieter und der Makler keine Vergleichsmieten zu Rate ziehen, weil es einen sog. qualifizierten Mietspiegel gibt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert bzw. neu erstellt, so daß alle Beteiligten ganz einfach anhand des Braunschweiger Mietspiegels feststellen können, ob die Miete für ihre Wohnung in Braunschweig angemessen ist. Ob der Mietspiegel tatsächlich den Markt abbildet, also realistisch ist, sei dahingestellt. Das steht in einem anderen Artikel.
(b) ortsübliche Provision bei Mietwohnungen
Leider gibt es heute (Ende 2012) noch keine echte Ortsüblichkeit, weil es immer noch viele Makler gibt, die sich vom Mieter eine Provision von zwei Kaltmieten bezahlen lassen. Tendenziell ist der Umbruch allerdings bereits erfolgt. Die meisten und vor allem auch die etablierten und seriösen Makler sind hiervon allerdings abgegangen. Sie lassen sich von ihrem Auftraggeber bezahlen, was in den letzter Konsequenz der Vermieter ist, wenn nicht ein Mieter einen Makler ganz konkret mit der gezielten Suche ausschließlich für dessen Belange beauftragt. Es ist allerdings davon auszugehen, daß bei den Maklern in Braunschweig eine Marktbereinigung stattfinden wird, die mittelfristig hin zu einer reinen Vermieterprovision, also für Mieter provisionsfrei, führt.
(c) ortsübliche Provision beim Verkauf
In Braunschweig wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Ausnahme: Keine Verkäuferprovison
Ausnahmen gibt es aber von jeder Regel – neue Marktteilnehmer, kleinere und unerfahrenere Maklerfirmen oder auch unqualifizierte Hobbymakler versuchen zu Verkaufsaufträgen zu kommen, in dem sie damit werben für den Verkäufer kostenfrei zu arbeiten und sich nur vom Käufer bezahlen zu lassen. Wenn der Makler jedoch nur vom Käufer bezahlt wird, ist er eigentlich kein neutraler Vermittler mehr und sollte auch ganz konsequent die Interessen des Käufers vertreten. Tut er dies nicht, so kann der Käufer die Zahlung der überhöhten Provision unter Umständen ganz oder zum Teil verweigern. Leider wissen das die betreffenden Makler oftmals selbst nicht. Das Qualitätslogo IVD (Immobilienverband Deutschland) und auch der Grundstücksbörse Braunschweig, dem Zusammenschluß bewährter und etablierter Makler aus der Region Braunschweig sind Qualitätslogos, an denen Käufer und Verkäufer sich orientieren können und unbedingt sollten, denn es geht um viel Geld! Die Verantwortung für die professionelle Abwicklung all Ihrer (in Immobilien angelegten) Ersparnisse sollten Sie nicht ungelernten Hobbymaklern anvertrauen!
Ausnahme: Keine Käuferprovision
Einige Makler haben ihr Portfolio bereits dergestalt umgestellt, daß die Immobilien für Käufer provisionsfrei angeboten werden. Auch wenn die Provisonsteilung seit Jahrzehnten bewährt ist, so ist dies womöglich die Zukunft der Immobilienbranche und wird von der breiten Mehrheit der Bevölkerung so auch gewollt, begrüßt und positiv bewertet. Wir werden dies beobachten und regelmäßig wieder über neue Entwicklungen berichten.
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Erstellt 27. November 2012
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